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Rauchmelder

Foto - Rauchmaulder
In jedem Haus sollten Rauchmelder installiert sein, denn diese alarmieren zuverlässig bei Bränden. Dabei sollte mindestens in den Schlafzimmern und Fluren ein Melder installiert sein. Besser noch, auch in allen anderen Räumen. Besonders gefährlich ist die Tatsache, dass man im Schlaf nichts riecht! Schon ein Atemzug des bei einem Brand entstehenden Rauchgases kann ausreichen, um sich nicht mehr retten zu können.


Hinweis zu Pflichten / Unwahrheiten

In Bayern gilt die folgende Regelung zur Rauchmelderpflicht:

  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden / wurden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst.

ACHTUNG: Hin und wieder treiben Trickbetrüger ihr Unwesen. Sollte bei Ihnen zu Hause geklingelt werden und sich die Personen vor der Haustüre als Feuerwehrleute ausgeben, welche die Rauchmelder kontrollieren möchten, so lassen Sie die Personen auf keinen Fall in Ihr Haus und verständigen Sie umgehend die Polizei! Die Feuerwehr hat keinen Auftrag zur Kontrolle der Rauchmelder!


Welcher Melder?
Meistens werden sogenannte optische oder auch photoelektrische Rauchmelder eingesetzt. Tritt bei diesen Meldern Rauch in die "Rauchkammer" ein, wird ein Lichtstrahl auf den Empfänger gelenkt und Alarm ausgelöst.

Funkvernetzung


Unsere Empfehlung: Funkvernetzte Rauchmelder.
Der Vorteil: Meldet ein Rauchmelder Alarm, werden auch alle anderen Rauchmelder mit Alarmiert. Zudem können auch verschiedene Melder kombiniert werden z. B. Wärmemelder, Wassermelder, ...


Wie und wo genau installiert man einen Rauchwarnmelder?
Die Montage ist einfach. Sie brauchen keine Fachkraft dazu.

  • Rauchwarnmelder gehören an die Zimmerdecke. Da sammelt sich Brandrauch zuerst
  • Bringen Sie den Rauchwarnmelder möglicht in der Raummitte, in jedem Fall aber 50 cm von der Wand entfernt an
  • Rauchwarnmelder sind einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff zu montieren
  • Die Gerätehersteller liefern nähere Informationen zusammen mit den Rauchwarnmeldern

Wichtig:

Bei Mietwohnungen muss der Mieter darauf achten, dass der Rauchwarnmelder seine Funktion erfüllen kann. Das Gerät darf zum Beispiel nicht von Möbeln und Pflanzen verdeckt, überstrichen oder überklebt werden. Stellt der Mieter fest, dass der Rauchwarnmelder nicht mehr funktionstüchtig ist, hat er den Vermieter darüber zu informieren.


In welchen Zimmern werden Rauchmelder montiert?

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung:

  • Je ein Rauchwarnmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Rauchmelder sind besonders wichtig, wo Personen schlafen
  • Je ein Rauchwarnmelder in Fluren innerhalb der Wohnung. Bei Einfamilienhäusern kann das zum Beispiel der Bereich der Treppe sein.

Optimale zusätzliche Ausstattung:

  • Ein Rauchwarnmelder in der Küche. Rund 30 % der Wohnungsbrände entstehen in der Küche. Achten Sie auf ein geeignetes Gerät, sonst können Kochdämpfe Fehlalarm auslösen.
  • Rauchwarnmelder in den anderen Wohnräumen, in Werkräumen, Hauswirtschaftsräumen und Räumen, in denen eine Brandentstehung denkbar ist


Beim Kauf eines Rauchmelders auf Qualität achten.

Das neue „Q“ in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Das CE-Zeichen besagt nur, dass das Produkt in Europa Verkauft werden darf.

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Rott a. Inn - Januar 2016

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